Wir prüfen, dokumentieren und beantragen Ihre steuerliche Forschungszulage nach FZulG. Bundesweit, komplett aus einer Hand. Ein Honorar entsteht nur bei positivem Bescheid.
Nur im Erfolgsfall.
Bundesweit und remote.
Ein Ansprechpartner.
Auf die steuerliche Forschungszulage hat jedes forschende Unternehmen in Deutschland einen Rechtsanspruch. Unabhängig von Branche, Größe und Gewinnsituation.
Der Grund, warum sie ungenutzt bleibt, ist selten fehlende Forschung, sondern fehlende Zeit und Unsicherheit: Zählt die eigene Produktentwicklung als FuE? Welche Nachweise verlangt die BSFZ?
Bei Zulagenwerk erfahren Sie vorab, ob sich ein Antrag lohnt. Und zahlen erst, wenn er bewilligt ist.
Von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung übernimmt Zulagenwerk den vollständigen Prozess. Ihr Aufwand: wenige Gespräche und Projektinformationen.
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Wir prüfen ehrlich und kostenfrei, ob Unternehmen und Projekte die Voraussetzungen des FZulG erfüllen.
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Wir finden alle förderfähigen Vorhaben, auch die, die intern gar nicht als Forschung geführt werden.
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Wir erstellen die vollständigen Antragsunterlagen für die BSFZ und sichern deren Qualität ab.
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Wir führen den Austausch mit der Behörde während des gesamten Prüfverfahrens.
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Wir beantworten alle Rückfragen und bleiben dran, bis eine Entscheidung vorliegt.
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Nach dem Bescheid unterstützen wir bei den nächsten Schritten in Richtung Finanzamt.
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Wir sprechen über Ihre Projekte und klären, ob eine Förderung realistisch ist. Kostenfrei und unverbindlich.
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Sie erhalten eine klare Einschätzung mit Höhe der möglichen Zulage. Wenn es sich nicht lohnt, sagen wir das.
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Wir erstellen die Unterlagen, reichen bei der BSFZ ein und begleiten das Verfahren bis zum Bescheid.
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Erst mit dem positiven Bescheid entsteht unser Honorar. Danach begleiten wir Sie bis zur Auszahlung.
Unser Honorar wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig und nur auf die tatsächlich bewilligte Fördersumme berechnet. Nicht auf Projektkosten, nicht auf Personalkosten.
Keine Vorauszahlung. Keine laufenden Kosten. Keine versteckten Positionen.
Wenn die Erfolgsaussichten schlecht sind, sagen wir es, auch wenn wir damit einen Auftrag verlieren. Ein schwacher Antrag kostet Sie Monate und bringt nichts.
Kein Bauchladen. Fördersätze, Bemessungsgrenzen und BSFZ-Anforderungen ändern sich regelmäßig. Wir arbeiten täglich damit.
Sie erklären Ihr Unternehmen einmal. Kein Ticketsystem, keine Übergaben, kein Wechsel mitten im Verfahren.
Wir kennen typische Ablehnungsgründe und erfolgreiche Antragsmuster aus laufenden Verfahren mit der BSFZ.
Zusammenarbeit per Telefon, E-Mail und Video. Auf Wunsch kommen wir auch vorbei.
Fördermittelberater &
Inhaber.
Über drei Jahre Projektmanager in einer auf FZulG spezialisierten Beratung. Zahlreiche Antragsprojekte eigenständig betreut, von der Vorhabensdokumentation bis zur Kommunikation mit der BSFZ. Zertifiziert im IHK-Projektmanagement.
Davor über 15 Jahre Profifußball, mehr als 450 Pflichtspiele. Unter Druck liefern und dranbleiben: genau das brauchen Antragsverfahren.
2009 – 2025
Profifußball.
450+ Pflichtspiele.
2023 – 2026
3+ Jahre Projektmanager
FZulG-Beratung.
2026
Gründung
zulagenwerk.
Vertrieb & Erstkontakt.
Ihr erster Kontakt bei Zulagenwerk. Er klärt im Vorgespräch Ihre Projekte und stimmt den Termin für die Prüfung ab.
Ehemaliger Profifußballer.
3+ Jahre spezialisiert auf die Forschungszulage.
Im Erstgespräch klären wir, ob Ihre Projekte förderfähig sind und in welcher Größenordnung eine Zulage realistisch ist. Kostenfrei und unverbindlich.
Erstgespräch · 30 Min.
Kostenfrei & unverbindlich
Rechtsstand: [Datum]
Eine Förderung nach dem Forschungszulagengesetz. Unternehmen erhalten einen Teil ihrer Personal- und Auftragsforschungskosten für FuE-Vorhaben zurück, unabhängig von Branche und Gewinnsituation. [Fördersätze, Stand]
[Antwort folgt]
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Dann zahlen Sie nichts. Unser Honorar entsteht ausschließlich bei einem positiven Bescheid. Deshalb sagen wir Ihnen schon vorab ehrlich, ob sich ein Antrag lohnt.
[Antwort folgt]
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